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Deutschlandpokal

Regelwerk des Deutschlandpokals

Präambel: Der Deutschlandpokal ist ein Mannschaftswettbewerb in allen Waffen. Der Wettkampf ist eine Breitensportveranstaltung und soll den Fechtern und Fechterinnen viel Freude und Spaß am Fechten vermitteln und den Sports- und Teamgeist fördern.

Ziel soll es sein, dass man sich freundschaftlich und auf Augenhöhe begegnet und neben dem sportlichen Aspekt auch den gemeinschaftlichen Austausch nach den Begegnungen miteinander pflegt.

1. Startberechtigt sind:

  • alle Fechtvereine und Fechtabteilungen des DFB
  • Fechterinnen und Fechter der Veteranen, Senioren, U20 und U17. Einer Mannschaft (mind. 3 Fechter) darf zudem maximal ein Starter der U15 angehören (Stichtag 01.08.). Diese dürfen nicht (disziplinunabhängig) dem Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungskader oder NK1- des DFB, des Verbands für Modernen Fünfkampf oder den Bundeskadern und der Nationalmannschaft des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) angehören oder in den letzten drei Jahren angehört haben (Stichtag ist jeweils das Datum des Kaderberufungsschreibens bzw. 01.08. = Beginn des Wettkampfjahres).

Jeder Starter kann nur für den im DFB-Serviceportal eingetragenen Verein starten und muss im Besitz eines gültigen DFB-Fechtpasses mit DFB-Lizenz sein. Fehlt der gültige DFB-Fechtpass/DFB-Lizenz wird - neben der Gebühr für die FPV - eine Strafgebühr von 25,00 EUR fällig. (Jugendliche unter 18 Jahren benötigen ein Attest - nicht älter als 365 Tage). Darüber hinaus gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen DFB-Turnieren (vgl. Sportordnung §§ 26, 34).

Teilnahme von Ausländern (vgl. Sportordnung § 33):

Ein Teilnehmer einer Mannschaft kann Ausländer oder Staatenloser sein. Er muss im Bundesgebiet wohnen, Amateur und mind. 1 Jahr ordentliches Mitglied eines DFB-Vereins sein und einen gültigen DFB-Fechtpass besitzen. Er darf in diesem Zeitraum für keinen ausländischen Verein/Verband und in keiner ausländischen Vereins- oder Nationalmannschaft gefochten haben. Er darf auch nicht Teil eines ausländischen Nationalkaders oder Teilnehmer eines Weltranglistenturniers (TOP 64 Endplatzierung) in den letzten 2 Jahren gewesen sein.

Teilnahme von Rollstuhl-Fechtern:

Die Teilnahme von Rollstuhl-Fechtern (max. ein Rollstuhl-Fechter je Mannschaft) ist zulässig.

Vereine, in deren Mannschaft ein Rollstuhl-Fechter teilnimmt, müssen dies bei der Terminvereinbarung bekanntgeben. Sie müssen auch alle für das Rollstuhl-Fechten nötigen Zusatzeinrichtungen (Rollstühle, Gestell etc.) bereitstellen; dies gilt auch dann, wenn sie nicht Heimrecht haben. Beim Wettkampf sitzen beide Fechter im Rollstuhl.

Wichtig: Der Rollstuhlfechter darf im Wettkampf nicht das letzte Gefecht machen!

Weitere Details hierzu finden Sie unter http://www.rollstuhlfechten.de/about/regeln2.html.

Die Kaderkriterien des DBS sowie für die Sportart Rollstuhlfechten können eingesehen werden unter:

http://www.dbs-npc.de/leistungssport-kaderkriterien.html

2. Meldegeld:

Je Mannschaft wird ein Meldegeld von 30,00 EUR (einmalig pro Saison) erhoben. Dieses Meldegeld ist vor Beginn der ersten Runde zu bezahlen.

3. Austragungs-/Gefechtsmodus:

  1. Die Austragung der einzelnen Runden erfolgt in 2er-Begegnungen.
  2. Die Begegnungen werden im Stafettenmodus gefochten.
  3. Die Bildung der Paarungen der Mannschaften in den einzelnen Runden erfolgt durch Losentscheid unter Beachtung des Prinzips der Nachbarschaft. Sollte ein Verein ein Freilos erhalten haben, so ist der DFB trotzdem berechtigt, ihm bis 14 Tage nach Beginn der jeweiligen Runde einen Gegner zuzuteilen, falls die Umstände dies erfordern.
  4. Falls weniger als die erforderliche Anzahl von Siegern für die nächste Runde vorhanden sind, wird aus dem Kreis der durch Gefechte ermittelten Verlierer die zum Auffüllen der Runden notwendige Anzahl an Vereinen zugelost.
  5. Vor jeder Begegnung wird ausgelost, welche Mannschaft im Fall, dass aufgrund wiederholter Passivität beide Mannschaften bereits P-Schwarz erhalten haben und keine Mannschaft mehr wechseln kann, als Sieger das Gefecht beendet.
  6. Der Gastgeber des Deutschlandpokal-Finales kann für eine Waffe eine Wildcard abgeben, d.h. eine Mannschaft des Gastgebers ist direkt für das Finale qualifiziert und nimmt nicht mehr an den Vorrunden teil. Diese Wildcard muss mit dem Meldeschluss bekannt gegeben werden.

4. Finale:

  1. Das Finale bestreiten 8 Mannschaften je Disziplin im Stafettenmodus; der Setzplatz wird vor Ort ausgelost. Alle Plätze werden ausgefochten. 
  2. Die Gewinner der Paarungsrunde sind automatisch für das Finale qualifiziert.
  3. Falls eine für das Finale qualifizierte und gemeldete Mannschaft ihre Teilnahme kurzfristig zurückzieht (maximal 14 Tage vor dem Finale), ist eine Strafe von 50,00 fällig und falls es die Umstände zulassen, so wird an ihrer Stelle ihr letzter Gegner gesetzt. Kann dieser nicht antreten, so werden die Verlierer der vorherigen Runde angeschrieben und der Platz nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben.
  4. Ist eine qualifizierte Mannschaft am Finalort nicht anwesend wird eine Strafe von 100,00 € fällig und es gibt einen Freiplatz.

5. Mehrfachstart:

Ein Mehrfachstart eines Fechters ist bis zum Finale möglich. Im Finale kann jeder Fechter nur in einer Disziplin starten.

6. Technische Einzelheiten:

  1. Die Abwicklung des Turniers - von der Bekanntgabe der Paarungen über die Kontaktaufnahme mit dem Gegner und die Terminvereinbarung bis hin zur Ergebnisrückmeldung - erfolgt ausschließlich über das DP-Portal.
  2. Der Heimverein muss dem Gastverein binnen einer Woche nach Auslosung drei Termine im Zeitraum von mind. zwei Kalenderwochen vorschlagen, aus denen der Gastverein frei wählen kann. Ein Wochenendtermin ist nur erforderlich, wenn der Gastverein innerhalb einer Woche nach Auslosung der Paarungen darum bittet. Die Terminauswahl des Gastvereins muss wiederum binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Vorschläge erfolgen.
  3. Versäumt es die Heimmannschaft, innerhalb einer Woche nach Beginn der Runde Terminvorschläge im DP-Portal einzutragen, geht das Heimrecht auf den Gastverein über, der nun seinerseits eine Woche Zeit hat, Termine einzutragen. (Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem DFB auf.) Werden auch von dem neuen Heimverein keine Terminvorschläge gemacht, scheiden beide Mannschaften aus.
  4. Verpasst eine Mannschaft die Fristen zur Rückmeldung sind 25,00 € Strafe fällig.
  5. Die vereinbarte Zeit ist der Beginn der Begegnung. Die Halle und Fechtbahn muss dem Gastverein bereits 45 Minuten vorher für das Aufwärmen zur Verfügung stehen.
  6. Nach Ablauf der Rückmeldefrist wird das System geschlossen, und eine Eintragung ist dann nicht mehr möglich.

7. Pflichtobleute:

  1. Jede Mannschaft stellt einen Obmann für die Vorrunden.
  2. Die Obleute wechseln nach jedem Kampf. Der Beginn wird ausgelost.
  3. Die Kampfrichter haben mind. eine Landeslizenz.
  4. Stellt ein Verein keinen Kampfrichter werden 25,00 € Strafe fällig.
  5. Für das Finale stellt der DFB mind. Cn-Kampfrichter.

8. Ausrüstung:

Die jeweils gültigen Ausrüstungs- und Sicherheitsbestimmungen des DFB für Training und Wettkämpfe sind einzuhalten. Gefochten wird im Degen und Florett auf einer geerdeten Fechtbahn, im Säbel reicht eine gekennzeichnete Fechtbahn, die rutschfrei ist.

9. Gerichtsbarkeit:

Mit der Teilnahme am Turnier unterwirft sich jede Fechterin / jeder Fechter der Gerichtsbarkeit des DFB.
Einsprüche sind an den Vizepräsidenten Breitensport zu richten.

10. Haftung:

Keine Haftung für Unfälle / Verluste jeglicher Art durch den Veranstalter oder jeweiligen Ausrichter.

11. Preise:

Die siegende Mannschaft erhält bis zur Austragung des nächsten Finales den "Deutschlandpokal", einen ewigen Wanderpreis.