Wichtige Informationen zur Ausrüstungsvorschrift der Deutschen Meisterschaften
Das Präsidium des DFB stellt im Hinblick auf die Regelung zur Nationenkennung und zum Namenszug auf dem Rücken bei Deutschen Meisterschaften folgendes klar:
- Grundsätzlich müssen bei Deutschen Meisterschaften der U20 und der Seniors (sowie bei allen QB Turnieren dieser Altersklassen) alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Rücken ihren Namenszug und Ihre Nationenkennung tragen.
- Im Einzel dürfen bei Deutschen Meisterschaften laut Sportordnung nur Sportlerinnen und Sportler deutscher Nationalität teilnehmen. Daher müssen auch Doppelstaatler zwingend die Nationalitätenkennung GER auf dem Rücken tragen, da sie als Deutsche an der Meisterschaft teilnehmen. Auf der Hose und anderen Teilen der Fechtkleidung kann, sofern nach FIE-Reglement zulässig, die deutsche Nationenkennung getragen werden allerdings keine einer anderen Nation.
- In der Mannschaft lässt die Sportordnung bei Deutschen Meisterschaften die Teilnahme eines ausländischen oder staatenlosen Fechtenden ausdrücklich zu. Daher darf dieser auch das Nationenkennzeichen seiner Nation auf dem Rücken tragen sowie deren reguläres Länderkennzeichen auf sonstigen Teilen der Fechtausrüstung.
- Für die U17, die U15 und die U13 gelten diese Regeln entsprechend mit der Maßgabe, dass das Tragen des Namenszuges und der Nationenkennung auf dem Rücken keine Pflicht ist, also auch völlig neutrale Kleidung getragen werden darf. Wenn allerdings Namenszug und Nationenkennung oder sonstige Nationalsymbole getragen werden müssen sie bei Deutschen Meisterschaften der Regelung unter Ziffern 2 und 3 entsprechen.
- Für Sportlerinnen und Sportler russischer oder belarussischer Nationalität gilt weiterhin, dass sie zwar – sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und für einen deutschen Verein starten – an Turnieren teilnehmen dürfen. Ihnen ist aber untersagt, irgendeine Nationenkennung zu tragen, sofern sie nicht über die FIE das Recht erhalten haben, unter der Kennung AIN zu starten. Sie sind daher von der Pflicht zum Tragen der Nationenkennung auf dem Rücken ausdrücklich ausgenommen, der Namenszug muss aber getragen werden.
- Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist kein Start möglich.