Das Präsidium des Deutschen Fechter-Bundes hat nach § 2 Nr. 5 der Satzung einstimmig auf seiner Sitzung am 3. Februar 2026 beschlossen, den Mitgliedern des Präsidiums nach § 16 Nr. 1 a bis i, mit Ausnahme von g, eine Ehrenamtspauschale zu zahlen.
Die Landesfachverbände wurde vorab über die Beschlussfassung informiert und um Meinung gebeten. Es ergaben sich keine Einwände.
Nähere Informationen können Sie der beiliegenden Beschlussvorlage entnehmen.
Bei Rückfragen gerne unter finanzen@fechten.org