Skip to main content

*Änderung* Regelungen für Kadetten CC-Turniere ab 2024/25

| Verband

Regelungen Kadetten CC-Turniere ab der Saison 2024/2025 
Das Präsidium hat für die Kadetten CC Turniere, welche für die entsprechende Rangliste zählen, 
folgendes beschlossen: 
Bei allen ausländischen CC-Turnieren gehen maximal zwei Teams an den Start. Bei Inländischen CC-Turnieren können bis zu fünf Mannschaften pro Disziplin gestellt werden.

Das Präsidium hat für die Kadetten CC Turniere, welche für die entsprechende Rangliste zählen, 
folgendes konkretisiert und beschlossen: 

 

1. Das Startgeld für zwei Mannschaften pro Disziplin wird durch den DFB übernommen. Der 

 jeweils zuständige Trainer vor Ort übernimmt dieses und kriegt es nachträglich erstattet. 

 Das Startgeld für die zusätzlichen Mannschaften beim Heim CCs (maximal drei zusätzliche Mannschaften) pro Disziplin wird durch die jeweiligen Athleten     der Mannschaften selbst übernommen.  

2. Das Startgeld für die Einzelstarts wird durch die Sportler/-in selbst übernommen. 

3. Der DFB finanziert die Reisekosten für folgende Kampfrichter/-innen, welche durch diesen benannt werden: 

  • im Einzel pro Disziplin drei 
  • in der Mannschaft pro Disziplin einen 
  • bei dem CC-Inland sechs (oder mehr) pro Disziplin. 
  • Dafür zahlen alle Starter/-innen einen Unkostenbeitrag von 40 € pro Turnier. Diese Regelungen gilt für alle CCs.
  • Bei den Heim CCs werden alle Kampfrichter/-innen (Einzel und für zwei Teams) durch den DFB gestellt und abgerechnet. Die Vereine müssen keine stellen. Für mögliche weitere Mannschaften bei Heim CCs und deren Finanzierung ist vorab mit dem Ausschussvorsitzenden der Kampfrichter zu sprechen. 
  •  Der Beitrag ist mit der Meldebestätigung an den DFB zu überweisen. 
  • Sollte ein Fechter/-in und/oder ein Team eine Medaillenplatzierung (1.-3.) erreichen, so wird der Unkostenbeitrag inklusive Startgeld im Einzel an die entsprechenden Athlet/-innen erstattet. 
  • Sollte der Unkostenbeitrag nicht pünktlich überwiesen werden, ist kein Start möglich. 
  • Der Kampfrichterausschuss legt die Kampfrichter/-innen fest und gibt diese Liste der DFB-Hauptverwaltung bekannt. 

4. Folgende Einschränkung für Reisekostenabrechnung der Kampfrichter/-innen gilt dabei: 

  • Bei Einzelfahrten mit dem eigenen Pkw beträgt die Wegstrecken Entschädigung maximal 130 €. 

5. Die Abrechnung geschieht ausschließlich online über das Reisekostenportal des DFB: 

  • Reiseportal.pdf (fechten.org)

 

Hinweis Heim CC Florett Nürnberg:

 

  • Startberechtigte Fechter/-innen für die Teams 3-5 sind NUR die Plätze 9-20 der Deutschen Rangliste U17
  • Bei krankheitsbedingten Ausfällen rücken KEINE weiteren Fechter/-innen nach. In diesem Fall werden lediglich die Teamkonstellationen verändert.
  • Die Teamsetzung erfolgt durch den verantwortlichen Bundestrainer Nachwuchs.
  • Die Verantwortlichkeiten in der Teambetreuung werden durch den verantwortlichen Bundestrainer Nachwuchs, in Absprache mit den jeweiligen Trainerkollegen/-innen festgelegt.