Neue Regelungen für Kadetten CC-Turniere ab 2024/25
Regelungen Kadetten CC-Turniere ab der Saison 2024/2025
Das Präsidium hat für die Kadetten CC Turniere, welche für die entsprechende Rangliste zählen,
folgendes beschlossen:
1. Das Startgeld für zwei Mannschaften pro Disziplin wird durch den DFB übernommen. Der
jeweils zuständige Trainer vor Ort übernimmt dieses und kriegt es nachträglich erstattet.
2. Das Startgeld für die Einzelstarts wird durch die Sportler/-in selbst übernommen.
3. Der DFB finanziert die Reisekosten für folgende Kampfrichter/-innen, welche durch diesen
benannt werden:
i. im Einzel pro Disziplin drei
ii. in der Mannschaft pro Disziplin einen
iii. bei den Heim CCs sechs (oder mehr) pro Disziplin.
b. Dafür zahlen alle Starter/-innen einen Umkostenbeitrag von 40 € pro Turnier. Diese
Regelungen gilt auch für die CCs im Inland.
c. Bei den Heim CCs werden alle Kampfrichter/-innen durch den DFB gestellt und
abgerechnet. Die Vereine müssen keine stellen.
d. Der Beitrag ist mit der Meldebestätigung an den DFB zu überweisen.
e. Sollte ein Fechter/-in und/oder ein Team eine Medaillenplatzierung (1.-3.) erreichen, so
wird der Unkostenbeitrag inklusive Startgeld im Einzel an die entsprechenden
Sportler/-innen erstattet.
f. Sollte der Unkostenbeitrag nicht pünktlich überwiesen werden, ist kein Start möglich.
g. Der Kampfrichterausschuss legt die Kampfrichter/-innen fest und gibt diese Liste der DFB-Hauptverwaltung bekannt.
4. Folgende Einschränkung für Reisekostenabrechnung der Kampfrichter/-innen gilt dabei:
Bei Einzelfahrten mit dem eigenen Pkw beträgt die Wegstreckenentschädigung maximal 130 €.
5. Die Abrechnung geschieht ausschließlich online über das Reisekostenportal des DFB:
Reiseportal.pdf (fechten.org)