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Neue Regelungen für Kadetten CC-Turniere ab 2024/25

| Verband

Regelungen Kadetten CC-Turniere ab der Saison 2024/2025 
Das Präsidium hat für die Kadetten CC Turniere, welche für die entsprechende Rangliste zählen, 
folgendes beschlossen: 
1. Das Startgeld für zwei Mannschaften pro Disziplin wird durch den DFB übernommen. Der 
    jeweils zuständige Trainer vor Ort übernimmt dieses und kriegt es nachträglich erstattet. 
2. Das Startgeld für die Einzelstarts wird durch die Sportler/-in selbst übernommen. 
3. Der DFB finanziert die Reisekosten für folgende Kampfrichter/-innen, welche durch diesen 
    benannt werden: 
            i. im Einzel pro Disziplin drei 
            ii. in der Mannschaft pro Disziplin einen 
            iii. bei den Heim CCs sechs (oder mehr) pro Disziplin. 
    b. Dafür zahlen alle Starter/-innen einen Umkostenbeitrag von 40 € pro Turnier. Diese 
        Regelungen gilt auch für die CCs im Inland. 
    c. Bei den Heim CCs werden alle Kampfrichter/-innen durch den DFB gestellt und 
        abgerechnet. Die Vereine müssen keine stellen. 
    d. Der Beitrag ist mit der Meldebestätigung an den DFB zu überweisen. 
    e. Sollte ein Fechter/-in und/oder ein Team eine Medaillenplatzierung (1.-3.) erreichen, so 
        wird der Umkostenbeitrag inklusive Startgeld im Einzel an die entsprechenden 
        Sportler/-innen erstattet. 
     f. Sollte der Umkostenbeitrag nicht pünktlich überwiesen werden, ist kein Start möglich. 
     g. Der Kampfrichterausschuss legt die Kampfrichter/-innen fest und gibt diese Liste der DFB-Hauptverwaltung bekannt. 
4. Folgende Einschränkung für Reisekostenabrechnung der Kampfrichter/-innen gilt dabei: 
    Bei Einzelfahrten mit dem eigenen Pkw beträgt die Wegstreckenentschädigung maximal 130 €. 
5. Die Abrechnung geschieht ausschließlich online über das Reisekostenportal des DFB: 
    Reiseportal.pdf (fechten.org)