Mit dem vom Bundesrat am 19.12.2025 verabschiedeten Steuerrechtsänderungsgesetz treten zum 01.01.2026 folgende wesentliche Änderungen der Reisekostenrichtlinie in Kraft:
- Die Honorarpauschale wird auf 50 Euro pro Wettbewerbstage wie beschlossen erhöht. Die neue Ehrenamtspauschale beträgt 960 Euro. Dies ist auch das Maximum, was wir zahlen.
Einheitlich werden 140 Euro für ALLE Länder als Hotelkosten (inkl. Frühstück) als maximaler Gesamtbetrag pro Person und Nacht festgelegt. Entscheidend ist der Gesamtpreis, auch wenn die Nächte unterschiedlich bepreist sind.
Beispiel: Bei drei Nächten werden maximal 420 Euro erstattet, auch wenn die erste Nacht 200 Euro und die beiden Folgenächte nur 110 Euro kosten. Andersherum werden 480 Euro nicht erstattet, auch wenn die erste Nacht nur 80 Euro kostet und die zwei Nächte danach jeweils 200 Euro.
- Für Hin- und Rückflüge inklusive Gepäckes gilt eine Obergrenze von:
- 100 Euro bei Flügen innerhalb Deutschlands
- 350 Euro bei Flügen innerhalb Europas
- 700 Euro bei Flügen außerhalb Europas
Es wird systemseitig so eingestellt, dass diese bei Einreichung nicht mehr als dies erstattet wird. Wenn ein Flug teurer sein sollte, ist dieser ZWINGEND über die Hauptverwaltung zu buchen.
Gleichzeitig können auch Inlandsflüge ohne Anmeldung gebucht werden, wenn Sie 100 Euro nicht übersteigen.
- Bei Kadetten CC Turnieren ist klargestellt, dass Einzelfahrten mit dem eigenen PkW bis maximal 130 Euro erstattet werden.
- Strafen von Behörden, Autovermietungen, etc. werden in keinem Fall erstattet.