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Übernachtungskosten - Reisekosten Mehraufwand

| Verband

Bitte beachtet folgende Regelungen für die Übernachtungskosten/Reisekosten:

 

  1. Für Reisen für den DFB im Inland werden pro Person nachgewiesene Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von maximal 120 Euro (incl. Frühstück) erstattet. Übersteigen die Übernachtungskosten diesen Betrag, ist die Notwendigkeit im Einzelfall zu begründen und die Genehmigung vorab von der Hauptverwaltung einzuholen. Dies gilt insbesondere, wenn der DFB eine Kostenübernahme erklärt (bspw. bei Deutschen Meisterschaften).
  2. Für Reisen ins Ausland gelten die jeweils aktuellen Auslandsübernachtungsgelder des BMI (Rundschreiben zur Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder für 2024 (bund.de)) als Höchstbetrag für die Übernachtungskosten inklusive Frühstück. Übersteigen die Übernachtungskosten diesen Betrag, ist die Notwendigkeit im Einzelfall zu begründen und die Genehmigung vorab von der Hauptverwaltung einzuholen.
  3. Ein pauschales Übernachtungsgeld nach § 7 I BRKG wird nicht gezahlt.