Startberechtigungen

Auszug aus der DFB-Sportordnung (geändert auf dem Fechtertag 2014)

 F. WECHSEL DER STARTBERECHTIGUNG

§ 34

1)     Ein Wechsel der Startberechtigung von einem Verein zu einem anderen ist grundsätzlich nur am Ende eines Wettkampfjahres möglich. Beginn und Ende ist in der Regel der 31.7./1.8., sofern der Sportausschuss nichts anderes festlegt. Die schriftliche Erklärung des Wechsels der Startberechtigung muss mindestens vier Wochen vor Ende des festgelegten Wechseltermins bei dem bisherigen Verein eingehen. Sie wird nur dann wirksam, wenn alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Verein geregelt sind.

 2)    Bei Wechsel der Startberechtigung außerhalb des in Absatz 1 genannten Termins tritt  selbstwirkend eine Sperre von drei Monaten (Einzel/Mannschaft) ein. Sie beginnt mit dem Eingang der Erklärung des Wechsels der Startberechtigung beim bisherigen Verein, jedoch frühestens mit dem Tag, an dem die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Verein geregelt sind.

 3)    Das Datum der Wirksamkeit der Erklärung nach Absatz 1 bzw. der Beginn der Sperrfrist nach Absatz 2 sind spätestens einen Monat nach diesem Termin* an die DFB-Geschäftsstelle zu melden.

 4)    Sperre bedeutet das Verbot der Teilnahme an amtlichen Turnieren**.

* entweder das Datum der Wirksamkeit des Wechsels (nach Absatz 1) oder der Beginn der Sperrfrist (nach Absatz 2)

Fragen und Antworten:

Ich möchte meinen Verein wechseln, werde ich dann gesperrt?
Nein! Ein Wechsel zum Saisonende ist ohne Sperre möglich, wenn er vier Wochen vor dem Wechseltermin dem alten Verein mitgeteilt wurde. Nur wenn zu einem anderen Termin als dem 31.07. (Saisonende) gewechselt werden soll oder die vier Wochen nicht eingehalten wurden, tritt eine Sperre ein.

Ich kann nur zum 31.12. meine Mitgliedschaft kündigen. Was nun?
Mitgliedschaft und Startberechtigung sind zwei verschiedene Dinge. Ein Fechter kann auch in mehreren Vereinen parallel Mitglied sein, jedoch nur für einen starten. Sie können also ab dem 01.08. für einen neuen Verein fechten, sie müssen dies nur rechtzeitig (bis zum 03.07.) dem alten Verein mitteilen.

Mein alter Verein lässt mich nicht wechseln, weil ich noch Beitragsrückstände habe. Ist das okay?
Ja! Sie müssen Ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem abgebenden Verein geregelt haben. Sie sollten daher alle Beiträge, die gem. der Satzung des Vereins bereits fällig waren, bezahlt haben oder eine Vereinbarung über die Begleichung getroffen haben. Ansonsten kann der abgebende Verein dem Wechsel widersprechen.

Und wenn ich nicht zum 31.07. wechseln möchte, werde ich gesperrt?
Das ist korrekt. Für Wechsel, die nicht zum Ende des Wettkampfjahres stattfinden, tritt die Wechselsperre in Kraft.

Ich habe meinem Verein den Wechsel nicht rechtzeitig (bis zum 03.07.) angekündigt. Was nun?
Sie können zwar trotzdem die Startberechtigung wechseln, aber auch in diesem Falle tritt eine Wechselsperre in Kraft.

Wie lang dauert die Wechselsperre?
Die Sperre dauert drei Monate sowohl für amtliche Einzel- als auch Mannschaftswettkämpfe.

Was sind amtliche Wettkämpfe?
Als amtliche Wettkämpfe gelten alle offiziellen EFC-, DFB- und Landesverbandsturniere aller Altersklassen (Schüler bis Senioren) und Waffen. Das sind:

  • Ranglistenturniere (QB, QBJ,  AJQ, CC, Landesranglistenturniere...)
  • Meisterschaften (internationale, deutsche und Landesmeisterschaften)
  • sämtliche Turniere, die für eine Kadernominierung (Bundes-/Landeskader) relevant sind
  • Deutschlandpokal

Der Start ist weiterhin möglich bei:

  • Freundschaftsturnieren und
  • öffentlich ausgeschriebenen Turnieren, die nicht relevant für die Rangliste sind.

Fechtpass

Der DFB hat die Bestellung und Verwaltung der Fechtpässe und Fechtpassverlängerungen (FPV) weiterentwickelt. Ab sofort steht den Vereinen bei Fechtpassneuausstellungen ein Lizenzausdruck im Serviceportal zur Verfügung. Die Fechtpässe, die die Landesfachverbände und damit auch die Vereine seit Anfang 2015 von der DFB-Geschäftsstelle erhalten, haben hinter der vorderen Umschlagseite eine Einschubtasche, in die der Lizenzausdruck eingeschoben werden muss. Bei älteren Fechtpässen – ohne Einschubtasche – empfehlen wir, den Ausdruck an die innere Umschlagseite zu heften. Dieser Ausdruck (siehe Muster unten) enthält die persönlichen Daten des Fechters – Fechtpass-Nummer, Name, Vorname, Anschrift, Verein, LFV, Nation, Waffenarm, Geburtsdatum, Geschlecht. Darüber hinaus den Barcode für die Passannahme bei Turnieren und einen QR-Code, mit dem in Zukunft mit jedem Smartphone die Gültigkeit des Fechtpasses geprüft werden kann. Zusätzlich ist das Gültigkeitsjahr fett aufgedruckt.

 

Die Lizenzausdrucke finden Sie im Service-Portal https://service.fechten.org/ Bereich Vereinsverwaltung – Fechter und Fechtpässe verwalten und können über das Druckersymbol hinter dem Namen des Fechters ausgedruckt werden.

Wenn Sie Fechtpassverlängerungen bestellt haben, erhalten Sie (nachdem die Zahlung bei uns eingegangen und von der Buchhaltung verarbeitet wurde) eine automatische E-Mail. In dieser Bestätigungs-E-Mail finden Sie einen Link zu einem PDF mit allen Fechtpass-Lizenzen in einem Dokument mit vier Lizenzen je Seite. Sie erreichen das gleiche Dokument auch im Service-Portal Bereich "Fechter und Fechtpässe verwalten" über den Button "Status der Fechtpassverlängerungen".

Sie können aber auch die Lizenzen einzeln je Person abrufen - diese finden sich an gleicher Stelle wie nach der Neuausstellung - es wird dort immer die aktuellste Lizenz angezeigt.

Fechterinnen und Fechter, die einen eigenen Zugang zum Serviceportal haben, können ihre aktuelle Lizenz auch nach dem Login auf der Startseite finden und selbst ausdrucken.

Bilder, die zu einem Athleten im Serviceportal hinterlegt wurden, werden auf den Lizenzausdrucken verwendet. Zusätzlich werden diese Bilder für die Darstellung auf dieser Website verwendet, wenn die Person einem Bundeskader angehört oder in ein Gremium gewählt wurde oder in einem News-Artikel erwähnt wird. Sollen die Bilder nicht auf www.fechten.org dargestellt werden, kann dies in den Datenschutzeinstellungen gekennzeichnet werden. Gleiches gilt, wenn die Verlinkung der Biografien nicht erwünscht ist.

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